Unser Engagement

           
           

          Nur wenige Produkte von Schneider Electric sind direkt von der RoHS-Richtlinie betroffen. Alle unser Produkte können indirekt betroffen sein, wenn sie als Komponenten in Fertigprodukte eingebaut sind, die von der Richtline betroffen sind.

          Schneider Electric hat dennoch den RoHS-Konformitätsplan zur vordringlichen Maßnahme deklariert und engagiert sich, die Anforderungen der Richtlinie durch folgende Maßnahmen zu übertreffen:

          • es wird sichergestellt, dass ab Juli 2006 Produkte, die direkt oder indirekt unter die Richtlinie fallen, diese erfüllen
          • Systemintegratoren, Maschinenherstellern und OEMs (Original Equipment Manufacturers) sowie Distributoren hilft das Unternehmen, die Verpflichtungen der Richtlinie zu erfüllen
          • Schneider Electric nimmt auf Verbandsebene an Aktivitäten zur gemeinsamen Interpretation der Richtlinie und zur Ausarbeitung von Richtlinien zu deren Umsetzung teil
          • die sechs für die RoHS-Richtlinie relevanten Substanzen werden nur noch in den allerwenigsten Niederspannungsprodukten eingesetzt - unanbhängig davon, ob die Produkte direkt der Richtlinie unterliegen

          Die meisten europäischen Fachverbände der elektrotechnischen und elektronischen Industrie führen gemeinsame Aktivitäten zur RoHS-Richtlinie durch:

          • SEV (Verband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik, Schweiz)
          • ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, Deutschland)
          • FIEEC (French Federation of Electrical, Electronics and Communications Industries, Frankreich)
          • GAMBICA (Trade Association for Instrumentation, Control, Automation and Laboratory Technology, Vereinigtes Königreich)
          • ANIE (Federazione Nazionale Imprese Elettrotecniche ed Elettroniche, Italien)
          • AFME (Asociación de fabricantes de material eléctrico, Spanien)
          • AGORIA (Belgien)

          Ziele der verbandsübergreifenden Arbeiten sind:

          • Herausstellung einer gemeinsamen Vision der Interpretation der Richtlinie im Sinne einer europäischen Richtlinie (ORGALIME).
          • Erstellung praktischer Werkzeuge zur Anwendung der Richtlinie: Entscheidungsbaum, Liste von enthaltenen / nicht enthaltenen Produkten.
          • Organisierung des Übergangs zur Anwendung der Richtlinie