Electrical and Electronic Equipment (EEE):
Elektrische und elektronische Geräte’ bzw. ‘EEE’ sind Fertigprodukte*, (...) deren Spannung 1000 Volt (Wechselstrom) bzw. 1500 Volt (Gleichstrom) nicht übersteigt.
(*) Fertigprodukte im Sinne der Richtlinie haben Funktionen, die dem Endanwender sofort zur Verfügung stehen, besitzen ein eigenes Gehäuse und evtl. Anschlüsse für den Endanwender.
Die RoHS ("Restriction of Hazardous Substances") -Richtlinie fordert die Eliminierung der folgenden Substanzen aus bestimmten Elektro- bzw. Elektronikgeräten (EEE), die in der EU nach dem 1. Juli 2006 verkauft werden: Blei, Quecksilber, Kadmium, sechswertiges Chrom, Polybrombiphenyle (PBB) und polybromierte Diphenyläther (PBDE
Für Fälle, in denen bis heute keine Ersatzmaterialien zur Verfügung stehen, wurden einige Ausnahmen zugelassen. Ein Beispiel: Blei in Gläsern für Kathodenstrahlröhren.
Die Liste der Ausnahmen wird den wissenschaftlichen und technischen Fortschritten gemäß angepasst.
Der Gesetzeshintergrund: die Gerätekategorien wenden sich hauptsächlich an Konsumgüter.
Die RoHS-Richtlinie gilt für folgende Kategorien:
- Große Haushaltsgeräte
- Kleine Haushaltsgeräte
- EDV- und Telekommunikationsgeräte
- Konsumgüter
- Beleuchtungsgeräte (inkl. elektrischer Glühlampen und Haushaltsbeleuchtungsbefestigungen)
- Elektro- und Elektronikwerkzeuge, mit Ausnahme großtechnischer, stationärer Industriewerkzeuge
- Spielzeuge, Freizeit- und Sportgeräte
- Automatische Abfüllungen
In der vorstehenden Auflistung nicht aufgeführte Geräte fallen nicht unter die RoHS-Richtlinie. Zusätzlich sind die folgenden Produkte ausgenommen:
- Großtechnische, stationäre Industriewerkzeuge
- Ersatzteile zur Reparatur und Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE), die vor dem 1. Juli 2006 in Verkehr gebracht wurden
- Geräte, deren Schutz wichtig im Interesse der Staatssicherheit ist, Waffen, Munition und militärische Ausrüstung, die spezifischen militärischen Zwecken unterliegen