Gemäß Anhang VII der Maschinenrichtlinie ist für neue Maschinen das Vorhandensein von „Technischen Unterlagen“ vorgeschrieben.
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Folgende Bestandteile sind zwingend erforderlich:
- Eine Risikobeurteilung einschließlich einer Liste mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die für die Maschine gelten.
- Eine Beschreibung der zur Abwendung ermittelter Gefährdungen oder zur Risikominderung ergriffenen Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls eine Angabe der von der Maschine ausgehenden Restrisiken.
Von Schneider Electric erhalten Sie auf Anfrage Supportleistungen und Schulungsmaßnahmen vor Ort durch ein Team von Fachingenieuren, das Sie bei der Umsetzung der neuesten gesetzlichen Änderungen unterstützt.
Schneider Electric bietet Ihnen die erforderliche Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von Sicherheitsanwendungen für Ihre Maschinen an, sowie die Erstellung der Dokumentation entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.
1. Analyse und Bewertung:
Durchführung der Risikobewertung und Identifizierung von Gefahrstoffen zur Erzielung des geforderten Maschinensicherheitsniveaus.
2. Anwendung und Implementierung:
Ausarbeitung und Implementierung der Funktionssicherheitsspezifikation für das jeweils erforderliche Sicherheitsniveau.
3. Schulung:
Verständnis des neuen Ansatzes der funktionalen Sicherheit und Erkennen der Vorteile verschiedener normativer Ansätze..